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Gaming Point

Lizenzierung

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-14

Gaming Point betreibt ein Portfolio lizenzierter Casino- und Sportmarken. Diese Seite fasst den Lizenzierungsrahmen zusammen, der für die von Ihnen beworbenen Marken gilt.

1. Lizenzierter Betrieb

Die Marken von Gaming Point verfügen über Glücksspiellizenzen anerkannter Regulierungsbehörden, darunter die Malta Gaming Authority, die UK Gambling Commission, die Regierung der Autonomen Insel Anjouan (Komoren) und die Regierung von Curaçao, je nach Marke und Markt.

Die genaue Lizenz, Lizenznummer und Lizenzierungsbehörde unterscheiden sich je nach Marke und werden auf der jeweiligen Website der Marke angezeigt.

2. Zulässige Märkte

Jede Marke darf nur in den Märkten beworben werden, in denen sie lizenziert ist und in denen die Bewerbung von Online-Glücksspielen legal ist. Affiliates dürfen nur in zulässigen Märkten werben und dürfen keine Einwohner eingeschränkter Gebiete ansprechen.

Die Liste der eingeschränkten Gebiete ist in der Affiliate-Vereinbarung festgelegt und kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

3. Verantwortlichkeiten des Affiliates

Affiliates sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre eigene Bewerbung den Lizenzbedingungen der jeweiligen Marke, den Werberichtlinien jedes Marktes und allen geltenden Gesetzen entspricht. Wo erforderlich, müssen Affiliates über eigene Genehmigungen zur Bewerbung von Glücksspielen verfügen.

4. Kontakt

Bei Lizenzierungsfragen zu einer bestimmten Marke oder einem bestimmten Markt kontaktieren Sie partners@gamingpoint.co.

Diese Seite ist eine Übersetzung, die Ihnen zur Bequemlichkeit bereitgestellt wird. Bei etwaigen Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der englischen Version ist die englische Version maßgebend.