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Gaming Point

Affiliate-Vereinbarung

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-14

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm von Gaming Point. Mit Ihrer Bewerbung und Annahme als Affiliate erklären Sie sich an diese Vereinbarung gebunden. Gaming Point kann diese Bedingungen jederzeit durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version ändern; die fortgesetzte Bewerbung nach Änderungen gilt als Annahme.

1. Bewerbung und Ernennung

Gaming Point prüft jede Bewerbung nach eigenem Ermessen. Bewerber können nach ihrer Liste der Domains und deren Verwendung, ihrem operativen Schwerpunkt, ihren Marketingmethoden, ihrem Identitätsnachweis und ihren Zahlungsinformationen gefragt werden.

Die Informationen werden mit WHOIS abgeglichen und können von unabhängigen Dritten überprüft werden. Bewerber werden zeitnah über die Annahme oder Ablehnung informiert und stimmen dieser Überprüfung zu.

2. Annahme und Lizenz

Nach der Annahme wird das Affiliate-Konto aktiviert und eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zum Betrieb im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt.

Affiliates sind auf ein Konto beschränkt. Spielerkonten, die bei Merchant-Marken eröffnet werden, unterliegen den eigenen Regeln des jeweiligen Merchants, und Gaming Point übernimmt keine Haftung für Spieleraktivitäten auf Merchant-Websites.

3. Marketingmaterial und geistiges Eigentum

Mit der Aktivierung erhalten Affiliates Zugang zu Marketingmaterial, das ausschließlich zur Bewerbung der Merchants und des Programms verwendet werden darf. Das Material darf nicht über die Vorgaben des Merchants hinaus verändert oder reproduziert werden, und die Entscheidung des Merchants über die Konformität ist endgültig.

Sämtliches geistiges Eigentum von Gaming Point und der Merchants bleibt deren Eigentum. Affiliates erwerben keine Rechte über die gewährte Lizenz hinaus, dürfen diese Rechte nicht anfechten und müssen jeden Verdacht auf Verletzung umgehend melden.

Affiliates dürfen eigenes Marketingmaterial nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erstellen und dürfen weder auf Markenschlüsselwörter der Merchants bieten noch verwechslungsfähig ähnliche Domains registrieren.

4. Kundenverfolgung und Berichterstattung

Affiliates sind dafür verantwortlich, alle geworbenen Kunden mit ihrer Affiliate-ID zu kennzeichnen. Nicht gekennzeichnete Kunden generieren keine Provision.

Gaming Point bietet Online-Zugriff auf Aktivitäts- und Provisionsberichte. Form, Inhalt und Häufigkeit dieser Berichte liegen im Ermessen von Gaming Point, und die zugrunde liegenden Zahlen sind die ausschließliche Referenz für die Provisionsberechnung.

5. Provision

Provision ist nur zahlbar, wenn geworbene Kunden Merchant-Konten eröffnen und einsetzen, und erst, nachdem Gaming Point die Zahlung vom Merchant erhalten hat und überzeugt ist, dass der Affiliate der wirtschaftlich Berechtigte der Mittel ist.

Die Umsatzbeteiligung basiert auf den geworbenen Casino-Kunden pro Monat: 0 bis 10 Vermittlungen erbringen 25 Prozent, 11 bis 40 erbringen 30 Prozent, 41 bis 100 erbringen 35 Prozent und 101 oder mehr erbringen 40 Prozent. Neue Affiliates erhalten im ersten Monat einen Willkommenssatz von 50 Prozent.

Werden sechs Monate lang keine neuen aktiven Kunden geworben, reduziert sich der Satz auf 20 Prozent, und nach zwölf Monaten auf 10 Prozent; er kehrt auf 25 Prozent zurück, sobald ein neuer aktiver Kunde geworben wird. CPA- und Hybridpläne sind auf Anfrage über Ihren Affiliate-Manager verfügbar.

Die Provision wird bis zum zehnten Werktag des folgenden Monats verarbeitet. Banküberweisungen erfordern ein Mindestguthaben von 700 Euro (oder Gegenwert) und E-Wallet-Zahlungen ein Minimum von 100 Euro; Guthaben unterhalb der Schwelle werden übertragen.

6. High-Roller-Richtlinie

Wenn ein Kunde in einem Monat einen negativen Nettoumsatz von mindestens 10.000 Dollar generiert und der aggregierte Nettoumsatz eines Affiliates für eine Marke in diesem Monat minus 2.000 Dollar oder mehr beträgt, wird dieser negative Saldo vorgetragen und mit künftigen Umsätzen ausschließlich desselben High Rollers verrechnet.

7. Zusicherungen des Affiliates

Affiliates sichern zu, dass die von ihnen bereitgestellten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß sind, dass sie befugt sind, die Vereinbarung einzugehen, und dass ihre Aktivitäten allen geltenden Gesetzen entsprechen.

Affiliates werden keinen Traffic in böser Absicht generieren, werden nicht an Einwohner eingeschränkter Gebiete vermarkten, werden alle technischen Maßnahmen einsetzen, um eine solche Vermarktung zu verhindern, und werden nicht auf Websites werben, die sich an Minderjährige oder schutzbedürftige Gruppen richten.

8. Treu und Glauben sowie unzulässiges Verhalten

Affiliates müssen die Merchant-Websites nach Treu und Glauben und im Einklang mit soliden Geschäftsethiken bewerben. Täuschende, irreführende oder beleidigende Vermarktung ist untersagt, ebenso wie jegliche Inhalte, die dem Ruf von Gaming Point oder der Merchants schaden könnten.

Spam, betrügerische Aktivitäten und unaufgeforderte Kommunikation sind strengstens untersagt. Marketingkommunikation erfordert eine vorherige schriftliche Zustimmung und muss eine Abmeldemöglichkeit enthalten. Festgestellter Spam oder Betrug kann zu einer Kontoüberprüfung, der Einbehaltung von Geldern und der sofortigen Kündigung führen.

9. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Affiliates müssen alle geltenden Gesetze, Werberichtlinien und Datenschutzbestimmungen einhalten, einschließlich der einschlägigen Bedingungen der Glücksspiellizenz sowie der Anti-Korruptions- und Geldwäschebekämpfungsgesetze.

Affiliates nehmen auf Anfrage an Sensibilisierungsschulungen zu verantwortungsvollem Glücksspiel, Geldwäschebekämpfung und Korruptionsbekämpfung teil und führen vollständige Aufzeichnungen über ihre Marketingaktivitäten während der Laufzeit und für zwei Jahre danach.

10. Geldwäschebekämpfung

Affiliates dürfen weder von Geldwäsche oder damit verbundenen illegalen Aktivitäten profitieren noch daran beteiligt sein. Gaming Point kann die Mitgliedschaft aussetzen oder beenden, weitere Zahlungen verweigern und Affiliates bei den Behörden melden, wenn es solche Aktivitäten kennt, glaubt oder vermutet.

Affiliates legen auf Anfrage Identitäts- und Verifizierungsunterlagen vor, und Gaming Point kann nach eigenem Ermessen eine unabhängige Überprüfung durchführen.

11. Vertrauliche Informationen

Alle nicht öffentlichen Informationen in Bezug auf Gaming Point, die Merchants oder das Programm sind vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwendet oder offengelegt werden. Diese Verpflichtungen bestehen über die Beendigung hinaus fort, und vertrauliches Material wird innerhalb von drei Monaten nach Beendigung zurückgegeben oder vernichtet.

12. Beendigung

Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, wenn ein Affiliate seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mit der Beendigung enden alle Rechte und Lizenzen, und der Affiliate muss alle Verweise auf Gaming Point und die Merchants entfernen.

Erfolgt die Beendigung aus anderen Gründen als einem Verstoß des Affiliates, wird die Provision ein Jahr lang zu denselben Bedingungen weitergezahlt. Gaming Point kann die letzten Zahlungen für jeweils bis zu drei Monate einbehalten, um die Berechnungen zu überprüfen.

13. Eigentum an Kundendaten

Alle Informationen in Bezug auf geworbene Kunden sind ausschließliches Eigentum des Merchants. Von Gaming Point erhobene Daten können außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen und verarbeitet werden.

14. Haftung

Affiliates stellen Gaming Point und die Merchants von Verlusten frei, die aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung oder aus ihren eigenen Handlungen oder Unterlassungen entstehen.

Gaming Point übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Programm oder das Tracking ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert, und haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Die Gesamthaftung ist auf die in den zwölf Monaten vor dem den Anspruch begründenden Ereignis gezahlte oder zahlbare Provision begrenzt.

15. Verhältnis der Parteien

Affiliates und Gaming Point sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Vertretungs- oder Arbeitsverhältnis, und Affiliates sind nicht befugt, Gaming Point oder die Merchants zu binden.

16. Verkauf des Geschäfts und Tod des Affiliates

Ein Affiliate, der sein Affiliate-Geschäft verkaufen oder die Kontrolle darüber übertragen möchte, muss dies mindestens dreißig Tage im Voraus schriftlich ankündigen, und jeder Käufer bedarf der Genehmigung von Gaming Point.

Beim Tod eines Affiliates zahlt Gaming Point dem Nachlass oder den Begünstigten jegliche aufgelaufene Provision aus, sobald es die Sterbeurkunde, den Nachweis der Handlungsbefugnis und den Identitätsnachweis der Begünstigten erhalten hat.

17. Allgemeines

Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Sollte eine Bestimmung als ungültig befunden werden, bleibt der Rest in Kraft, und kein Verzicht ist wirksam, es sei denn, er erfolgt schriftlich.

Gaming Point kann diese Vereinbarung jederzeit durch Veröffentlichung einer neuen Version auf seiner Website ändern. Es liegt in der Verantwortung des Affiliates, die aktuelle Version regelmäßig zu überprüfen.

18. Wichtige Definitionen

Affiliate: eine Person oder Einrichtung, die im Programm registriert und angenommen ist. Affiliate-ID: die eindeutige Kennung zur Verfolgung geworbener Kunden. Kunde: eine vom Affiliate vermittelte Person, die ein Konto bei einem Merchant registriert.

Nettoumsatz: Bruttogewinn abzüglich progressiver Beiträge, Boni, nicht zahlungswirksamer Posten, Betrug, Gebühren der Spielanbieter und anwendbarer Steuern oder Abgaben. Merchant: ein Online-Gaming-Betreiber, für den Gaming Point Affiliate-Dienste erbringt. Eingeschränkte Gebiete: die in der vollständigen Vereinbarung aufgeführten Gerichtsbarkeiten, in denen die Bewerbung nicht gestattet ist.

Diese Seite ist eine Übersetzung, die Ihnen zur Bequemlichkeit bereitgestellt wird. Bei etwaigen Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der englischen Version ist die englische Version maßgebend.